Pressemitteilung vom 06.01.2026
Der SPD-Ortsverein Dresden-Elbhang/Schönfelder Hochland spricht sich gegen die Fortführung der Planungen zur Wiedereröffnung des Fernsehturms in Dresden-Wachwitz aus. Der Ortsverein fordert die Landeshauptstadt Dresden auf, die weiteren Planungen einzustellen und stattdessen – sofern rechtlich möglich – bereits zugesagte, aber noch nicht verwendete Fördermittel des Bundes sowie die geplanten städtischen Eigenmittel in dringend notwendige Infrastrukturmaßnahmen zu investieren.
„Die Stadt Dresden hat das ursprünglich zugesagte Verkehrskonzept aufgegeben, ohne tragfähige Alternativen vorzulegen. Hiervon wären vor allem die Quohrener Straße und die Ortsdurchfahrt Gönnsdorf betroffen, die schon jetzt, ohne Gehwege ausgestattet, als lebensgefährlich bezeichnet werden muss. Unter diesen Bedingungen ist eine Wiedereröffnung des Fernsehturms nicht verantwortbar“, erklärt der SPD-Ortsverein Dresden-Elbhang/Schönfelder Hochland.
Hintergrund der Forderung ist, dass wesentliche infrastrukturelle Voraussetzungen für einen Betrieb des Fernsehturms nicht erfüllt sind. Insbesondere fehlen ausreichende Parkmöglichkeiten, sanierte Zufahrtsstraßen sowie eine leistungsfähige Anbindung an den ÖPNV.
„Wir sehen die Gefahr, dass die Anwohnerinnen und Anwohner in Wachwitz und Pappritz die Folgen dieser Fehlplanung tragen müssen – durch Verkehrschaos, zugeparkte Straßen und eine zusätzliche Belastung der ohnehin sanierungsbedürftigen Infrastruktur“, so Andreas Ueberbach, Co-Vorsitzender des Ortsvereins.
Außerdem sieht der SPD-Ortsverein angesichts der angespannten Haushaltslage die Stadtpolitik in der Pflicht, klare Prioritäten zu setzen. Kommunale Pflichtaufgaben wie die Sanierung und der Neubau von Brücken und Straßen, der Erhalt der ÖPNV-Infrastruktur sowie Sanierung und Neubau von Schulen sind sicherzustellen.
Dazu sagt Jutta Müller-Leonhardt, zweite Co-Vorsitzende des Ortsvereins: „Verantwortungsvolle Stadtpolitik bedeutet unter den derzeitigen finanziellen Bedingungen, dass nicht jede freiwillige Leistung, die schön zu haben wäre, gewährt werden kann. Vieles muss auf den Prüfstand, umso mehr, wenn die freiwillige Leistung, wie in diesem Fall, einer privaten Betreibergesellschaft zugutekommen würde.“


